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Da ich ganz neu hier bin und im Grunde wenig Ahnung habe wäre es mir…
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Schuldschein - muss das sein?

ich
********sign Mann
82 Beiträge
Themenersteller 
Schuldschein - muss das sein?
Moin,
in Gesprächen mit einer Bekannten hat sie mir offenbart dass sie in einer 24/7 TPE Beziehung lebt. Das aber nur nebenbei.
Sie hat mir auch erzählt dass sie ihrem Top einen Schuldschein ausgestellen musste. Die Summe des Schuldscheines hab ich nicht erfahren aber es bewegt sich wohl in einem höheren 4-stelligen Bereich. Ihr Top nutzt diesen Schuldschein als Druckmittel um sie daran zu hindern sich von ihm abzuwenden.
Ich frage mich zum einen ob ein so 'erzwungener' Schuldschein überhaupt rechtlich haltbar ist?
Und zum anderen erschliesst sich mir der Sinn dessen nicht wirklich.
Ich meine wofür braucht der Top das wenn der Bottom sich eh freiwillig unterwirft? Meiner Ansicht nach nutzt der Top die seelische Abhängigkeit des Bottom aus um sich einen finanziellen Vorteil zu schaffen.
Sehe ich das richtig? Übersehe ich was? Klärt mich bitte auf.
ob top das nutzt....real weiß ich nicht....aber

das Machtgeälle , die reale Furcht , er kann das so benutzen..das kann ich nachvollziehen..

ob das jetzt ein probates Mittel ist...sei mal dahingestellt ....da habe ich eine klare Meinung ..

diesen Schuldschein hätte ich zerrissen, aber das nicht komuniziert...

außer dem....es ist ebenso möglich íhr Vertrauen auf die Probe zu stellen offen ihre diesbezügliche Furcht mitzuteilen und dann ist es an ihm, das Ding unmittelbar zu vernichten.

Eine Erpressung ist eine Erpressung und bleibt eine Erpressung und das ist auf der Liste unlauterer Absichten bestimmt die untere Schublade im zwischenmenschlichen.

Ich scheib das deswegen, weil eine liebe Freundin aufgefordert worden ist ihm eine Uhr zu schenken,
und da hin und her gerissen war. Anstelle sich ihm zu oenbaren , Du damit gehst Du mir zu weit, das kann ich nicht einfach so zu komunizieren hat sie ihm ene kinderspelzeuguhr geschickt....und er hat ihr dann gesagt, warum er das so gefordert hat...sich öffnen, vertrauensvoll an ihne wenden und nicht ne
blöde Nummer daraus machen...
Rückwirkend kann ich das nachvollziehen , aber nicht gut heißen...
*********h_42 Mann
181 Beiträge
das klingt richtig krank...
würde ich schnellstens rückgängig machen. theoretisch sind ja sittenwidrige verträge, also wohl auch der schuldschein, nicht zulässig, aber man hat schon pferde kotzen sehen...
****tje Paar
133 Beiträge
Eine Erpressung ist eine Erpressung und bleibt eine Erpressung und das ist auf der Liste unlauterer Absichten bestimmt die untere Schublade im zwischenmenschlichen.

Danke!
**C Mann
12.043 Beiträge
....dieser Schuldschein ist genauso viel Wert wie ein "Sklavenvertrag", nämlich überhaupt nichts, da er sittenwidrig ist. Dieser "Dom" kann ja gerne versuchen, ihn einzuklagen. Falls Deine Bekannte Abwanderungsgedanken hat, soll sie sich am besten an einen Anwalt wenden, der diesem feinen "Dom" dann gehörig auf die Finger klopft.... Allerdings frage ich mich auch, wie naiv man sein muss, um so etwas überhaupt zu unterschreiben...
****ods Paar
58 Beiträge
Schuldschein ohne Geld?
Wenn sich deine Bekannte kein Geld ausgeborgt hat und der Typ sich trotzdem diesen Schuldschein auf Nichts hin ausstellen hat lassen und das ausnutzt, dann gehört ihm meiner Meinung nach ordentlich in die Eier getreten. Das hat nichts mehr mit einer Dom/sub-Konstellation zu tun, das ist Psychoterror. Und eigentlich kriminell.
Wie kommt man überhaupt auf so eine Idee? Große Fassungslosigkeit.
Voraussetzung für Beziehung ist Vertrauen. Und wenn ich erpresst werde, kann wohl von Vertrauen keine Rede mehr sein.
sie schreibt
Hallo,
ich habe mit meinem Herr einen Sklavenvertrag und wie FTC schon schrieb, wissen wir beide das er nichts rechtswidrig ist, steht auch in unserem Profil und den Schuldschein würde ich auch als Rechtswidrig einstufen....nichts wert.
Generell finde ich es fragwürdig wenn ein "DOM" ein geschenk oder ähnliches einfordert......vielleicht kann es jemand aus finanziellen gründen gar nicht und ist nun irgendwie genötigt dazu.
Ich als SUB würde das ganze so gar nicht erst mitmachen.....aber das ist meine Meinung!
Ganz so einfach ist es bei einem Schuldschein nicht.

Hier mal ein Auszug aus Wiki:

Der Schuldschein ist ein Schuldanerkenntnis. Er ist eine Urkunde, die das Bestehen einer Verpflichtung beweisen soll. Das Eigentum am Schuldschein steht dem jeweiligen Gläubiger zu (§ 952 Abs. 1 BGB). Im Prozess erbringt der vom Schuldner eigenhändig unterschriebene Schuldschein vollen Beweis für die entsprechende Erklärung des Schuldners (§ 416 ZPO). Tilgt der Schuldner seine Verbindlichkeit, so kann er die Rückgabe des Schuldscheins verlangen (§ 371 Satz 1 BGB). Eine Angabe des Schuldgrundes, also aus welchem Grund der Schuldschein ausgestellt wurde, ist nicht erforderlich. Beim Schuldschein ist der Gläubiger rechtlich nicht verpflichtet, das Darlehen oder weitere Umstände zu belegen und zu beweisen; es obliegt vielmehr dem Schuldner, darzulegen und zu beweisen, dass die durch den Schuldschein belegte Verpflichtung nicht entstanden ist.


Moralisch ist das bestimmt eine ganz andere Sache, aber hier geht es ja um das Recht, und das ist auf Gläubigerseite...

*my2cents*

VG Bee *wink*
*********lity Mann
309 Beiträge
Geld ist...
...existenziell und damit meiner Meinung nach nicht Spielereien oder Phanthasien jeglicher Art geeignet.
Da könnte man sich dran erinnern, dass...“bei Geld die Freundschaft aufhört...“ und eben auch die Lust. ^^
Zu der Vereinbarung...
...gehören zwei Menschen...
ich
********sign Mann
82 Beiträge
Themenersteller 
Schön dass ich mit meiner Meinung nicht alleine dastehe.
Der Schuldschein würde vor mehreren Jahren ausgestellt als meine Bekannte noch am studieren war. Zwischenzeitlich ist der Kontakt zwischen den beiden abgebrochen und sie hatte währenddessen auch andere Doms und auch 'normale' Beziehungen. Der Dom hat vor kurzem davon erfahren dass sie wieder Solo ist, und hat sich daraufhin wieder bei ihr gemeldet und dabei den Schuldschein erwähnt.
Problematisch an dieser Konstellation finde ich auch dass er kaum Zeit für sie hat. Zwischen den beiden liegt ca 1,5 Std Autofahrt und er hat bereits 2 Subs mit in seinem Haushalt und mit diesen beiden auch schon 3 Kinder.
Die Frage ist doch eher, ob deine Bekannte Hilfe braucht oder will. Wenn ja, kann man immernoch Anwalt/Anwältin aufsuchen.
Wenn nicht, kann man sich, wenn man das möchte, bereit halten für dein Fall, dass sich das ändert und vielleicht eine Frauenberatungsstelle raussuchen und Kontaktinformationen weiter geben.
Ansonsten bringt alles Spekulieren nichts.
*******ave Frau
9.209 Beiträge
Ich würde auch zu einer Rechtsberatung raten, denn wie es letztlich wirklich ist, weiß nur jemand, der sich mit der rechtlichen Seite ausgiebig befasst hat.
Was Deine Bekannte dann daraus macht, ist alleine ihre Sache.

Für mich ist das ganze sehr merkwürdig, und ein Grund dem ganzen ein sofortiges Ende zu setzen.
Wenn es denn alles so stimmt, wie Deine Bekannte es dargestellt hat, dann ist es schlichte Erpressung und evtl noch einiges mehr an strafbaren Handlungen. Das kann aber nur ein Anwalt, bzw die Polizei und später die Staatsanwaltschft richtig einschätzen.

Doch auch wenn sie sich Geld geliehen hätte von dem "Herrn", so ist es immer noch emotionale Erpressung wenn er versucht sie damit zum Bleiben zu zwingen und hat mit BDSM in KEINER Form irgendetwas zu tun!

Wenn sie tatsächlich aus der Beziehung möchte, sollte sie sich entweder an einen Anwalt wenden oder umgehend die nächste Polizeiwache aufsuchen. Alles weitere klärt sich dann dort.
Sie kann sich auch vorerst mal unverbindlich beraten lassen bei Wildwasser e.V. oder ähnlichen Stellen
*****511 Mann
21.850 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ihr Lieben,

ist einer von denen die sich hier geäußert haben, Anwalt oder Jurist?
Falls nein, würde nämlich nur "gefährliches Halbwissen" verbreitet.
Mit einem Verweis auf Wikipedia komme ich bei einem Rechtsstreit nämlich nicht sehr weit.
Von daher kann nur empfohlen werden: rate Deiner Bekannten zum Anwalt zu gehen, der kann Auskunft geben, die auch Bestand hat.
Wie eine Vorposterin schreibt: spekulieren bringt gar nichts.

LG WEKA2511
**C Mann
12.043 Beiträge
....falls Geld geflossen ist, z.B. zur Fianzierung des Studiums, dann liegt der Fall natürlich völlig anders. Dann ist der Schuldschein tatsächlich gültig. Aber nach Jahren den Betrag einzufordern, weil man damit jemanden dazu zwingen möchte, der das gar nicht will, ist in meinen Augen dennoch eine Form von Erpressung und moralisch absolut fragwürdig. Da wir aber nicht wissen, was Deine Bekannte tatsächlich will, oder nicht, was sie fühlt und wie sie damit umgeht, sind wir nur auf Vermutungen angewiesen, was wiederum nicht unbedingt hilfreich ist.
*******RW74 Frau
1.041 Beiträge
Bei Geld hört auch bei mir die Freundschaft auf. Ich hatte einer damaligen Affäre einmal 1000 EUR für 14 Tage geliehen. Ein Schriftstück wurde ausgestellt. Er hatte Probleme mit dem Finanzamt. Aus 14 Tage wurden drei Wochen und an dem Tag, als ich das Geld abgeholt habe, hat er Schluss gemacht (per WhatsApp auf der Autobahn). Unglaublich.

Egal, ob D/S-Beziehung oder „normale“ Affäre. Ich habe mir geschworen, bei Geld hört die Freundschaft auf. Für manche DOMs soll es wohl eine Prüfung sein, ob die SUB gehorcht. Aber bitte meine Herren, doch nicht so! Eine SUB ist wohl demütig und gehorsam. Nicht, weil sie muss, sondern weil sie es will. Gerade ihre innere Stärke lässt dieses zu. Die Abhängigkeit sollte darin liegen, mit Worten und geile Sessions sie an euch zu binden. Ihre Seele zu berühren und am Ende der Session die Sehnsucht auf ein Wiedersehen zu wecken und nicht mit irgendwelchen Schuldscheinen. Das ist unterste Schublade. Das ist zumindest meine Meinung.
Das ganze Thema scheint ‚gefährliches Halbwissen‘ zu sein ^^


Die Überschrift ist eindeutig, doch was hat das jetzt mit Zeit des Doms für eine seit längerem getrennt lebende Sub zu tun.

Wenn sie getrennte Wege gehen und er nicht seinen Schuldschein einlösen wollte in der Vergangenheit...worüber diskutieren wir wirklich hier?
Es sind viele Unbekannte im Spiel.
Der Schuldschein kann tatsächlich auf geflossen Forderungen beruhen.

Eine Erpressung ist es auf jedenfall, wenn er sie damit zwingen will zu ihm zurück zu kommen.

Ist tatsächlich Geld flossen sollte sie den Schuldschein ablösen und gut ist es.

Wenn kein Geld geflossen ist ..wie kann man so naiv sein das zu unterschreiben?
Was war der Grund?

Desweiteren ist immmer Vorsicht geboten von Informationen aus Dritter Hand wie hier.
ich
********sign Mann
82 Beiträge
Themenersteller 
Die Informationen habe ich nach besten Wissen wiedergegeben so wie sie mir gesagt wurden.

Wenn wir das rechtliche ausser Acht lassen bleibt immer noch der Kontrollaspekt. Wie steht ihr generell zu diesem Thema? Würdet ihr einen Schuldschein verlangen/unterschreiben? Ungeachtet ob dieser jemals eingelöst werden würde?

Wie steht ihr zu anderen Geschenken? Egal ob als Sache oder in Bar?
Was wird das jetzt? Fröhliche Fragerunde a la unterhaltet mich mal?

Sorry, aber schreibe einen vernünftigen EP der auch auf Tatsachen beruht und nicht irgendwas in der Hoffnung ein Thema draus machen zu können. Danke

*my2cents*
Änderst du jetzt deine Strategie zum Thema? *fiesgrins*

Das Ganze kommt mir, in deutschen Worten, spanisch vor...tut mir leid, aber den Eindruck vermittelst du mir bereits ab deinem zweiten Post
********chaf Mann
7.452 Beiträge
JOY-Angels 
Ich rate auch zur Rechtsberatung. Erst einmal muss geklärt werden, was man tun kann, wenn kein Geld geflossen ist: Kann man nachweisen, dass man keines gezahlt hat? Wenn ja, wie? Denn wenn dies möglich ist, ist der Schuldschein ohnehin aus diesem Grund nichtig.

Wenn dies nicht geht, gilt es dann weitere Fragen zu klären: Ist er formal richtig? Lässt sich argumentieren, dass es unter Zwang geschah?

Ab wann verjährt so ein Schuldschein eigentlich? Wenn er verjährt ist, kann sie die Rückzahlung eh verweigern (§214 Absatz 1 BGB). Wenn ein Rückzahlungsdatum drinsteht, verjährt es nach 3 Jahren, ich nehme aber mal an, dass keines drinsteht? Falls keines drinsteht, beginnt die Verjährungsfrist von 3 Jahren sofort! Die drei Jahre gehen allerdings wieder von vorn los, sobald es eine schriftliche Mahnung gab.

Also, sucht euch Rechtsbeistand, der sich damit auskennt. Ist das Beste und Einzige, das ihr tun könnt in diesem Fall. Alles andere ist nur Glaskugelraten hier. *ja*

---

Zu den anderen Fragen: Schuldscheine sind ein gutes Mittel, um Zinsen zu sparen und nicht von einer Bank abhängig zu sein. Auch unter Freunden durchaus zu empfehlen, denn "bei Geld hört die Freundschaft auf", da sind Schuldscheine eine gute objektive Sache.
Natürlich nur dann, wenn das Geld dafür dann auch fließt. *zwinker*
*****are Frau
10.424 Beiträge
...
*popcorn*
das Thema ..

und wie wer damit umgeht ist doch schon klar ...

wenn etwas im " spielerischen " genutzt werden soll, müssen auch die Beteiligten da Einvernehmlichkeit haben.

und damit bin ich dann auch raus
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