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Tabus von Sub und der Umgang damit113
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Gesellschaftliche Tabus und BDSM

Dieser Straftatbestand "Erregung öffentlichen Ärgernisses" gehört zu jenen, die mit am wenigsten eine klare Antwort bereithalten, denn er ist sehr der aktuellen "öffentlichen Meinung" unterworfen.

Habe grade mal ein wenig nach Quellen gegooglet, da bin ich über einen zweiten Umstand gestolpert, der mir so bislang auch noch nicht so bewusst war, ich aber nun dringend erwähnen möchte: Aus einer "Erregung öffentlichen Ärgernisses" kann schnell ein "Sexuelle Nötigung Minderjähriger" werden, und das ist dann noch eine ganz andere Nummer! Dies geschieht dann, wenn man Kinder durch allzu offene Konfrontierung mit der eigenen Sexualität dazu zwingt, sie daran als Zuschauer teilhaben zu lassen. Wenn du also z.B. deine Doggyspielchen im eigenen Garten treibst, aber genau daneben ein Kinderspielplatz ist und die Kinder von der Rutsche aus alles sehen können, wird's schon sehr gefährlich, denn dann muss nur noch geklärt werden, ob man sich dessen bewusst war, dass sie es sehen konnten und damit ein Tatvorsatz ("wir beteiligen Kinder an unseren Sexspielchen") gegeben wäre.

In der Praxis wird's da sicher auch sehr auf das WO ankommen.
Wenn du in deinem Latexkostüm an der Hundeleine auf allen vieren auf der Reeperbahn vom Herrn herumgeführt wirst, werden die Polizisten eher grinsend danebenstehen als eingreifen.
Tust du dasselbe mitten auf dem Kurfürstendamm, wird's da schon anders aussehen.
es kommt also hauptsächlich auf das WO und auf das WISSENDLICH an?! Das mit dem "Sexuelle Nötigung Minerjähriger" habe ich auch schon zu dieser Sache gelesen. Das versteht sich aber meiner Meinung nach selbtverständlich, dass man Kinder in sexuelle Handlungen, besonders auch in BDSM - Handlungen, nicht mit "einbezieht"!
Wichtig bei der "sexuellen Nötigung Minderjähriger" Dingen ist der Vorsatz.
Das heißt auf deutsch: Es muss dir bewusst sein, dass es von Kindern als eine sexuelle Handlung oder überhaupt etwas Sexuelles wahrgenommen werden kann.

Einfaches Beispiel: Wenn du eine Lackhose anziehst, kannst du sie ja rein nur deswegen tragen, weil du das Material toll findest. Da würde jemand, der dich deswegen anzeigt, weil du damit auf der Bank auf dem Kinderspielplatz sitzt, vermutlich Pech haben, damit durchzukommen.
Öffnest du diese aber ebendort, sodass jeder deine Muschi sehen kann, dann kommst du sicher mit einem "och, ich wusste doch nicht, dass das was Sexuelles sein soll *floet* " nicht durchkommen.

Bei der Erregung öffentlichen Ärgernisses steht auch etwas von "wissentlich", das ist mir selbst aber nicht so klar, was damit gemeint ist. Bei meinem Beispiel ist's ja noch klar, weil es eine Handlung mit sexuellem Kontext ist. Ob aber das reine Aussehen ausreicht, um einkassiert zu werden, kann ich dir nicht sagen.
Ich fürchte, auch das wird Auslegungssache sein und bleiben.
Unter oeffentliches Aergerniss faellt z.b. Eine Subbie Nackt bzw. sehr spaerlich bekleidet an einen Alten Ring einer Festungs-Anlage zu fesseln.

Oder eine Subbie nur in hohen Schuhen an der Leine Spazieren zu fuehren.
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